AGB

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von Frei Technik. Die Angebote von Frei Technik erfolgen freibleibend und vorbehältlich der Warenverfügbarkeit. Mit der Erteilung eines Auftrages werden dies AGB vom Auftraggeber / Käufer akzeptiert. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggeber / Käufers sind für Frei Technik nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 tt OR) sowie die anderen Schweizerischen Gesetze und Verordnungen.

Preise

Die Preise von Frei Technik verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), die Mehrwertsteuer wir auf allen Rechnungen separat ausgewiesen. Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor. Ohne Einverständnis akzeptiert Frei Technik keinerlei Abzüge. Unrechtmässige Abzüge werden von Frei Technik nachverrechnet.

Übergang von Nutzen und Gefahr, Lieferung und Versand

Frei Technik verpackt alle Waren für den Versand professionell und sorgfältig, trotzdem erfolgt jeder Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Mit der Übergabe der Waren an den Transporteur geht die Gefahr an den Käufer über.

Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung durch den Transport sind vom Käufer bzw. Empfänger innerhalb der von den mit dem Transport beauftragten Unternehmen bekanntgegebenen Fristen an die Transportunternehmung zu richten. Frei Technik stellt dazu fallweise die erforderlichen Informationen und Belege wie z.B. Tracking-Nummern, etc. zur Verfügung.

Zahlungsfristen und Zahlung

Die Rechnungen von Frei Technik sind generell innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist zu bezahlen. Endkunden bezahlen BAR bei Abholung in der Werkstatt. Verfällt die Zahlungsfrist ohne dass die offene Zahlung eintrifft, so setzt Frei Technik den Schuldner durch Ansetzen einer weiteren Frist von 5 Tagen mit einer Mahnung in Verzug. Ab diesem Fristablauf werden sowohl Spesen wie auch Verzugszins berechnet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei anhaltender Missachtung der Zahlungsziele behält sich Frei Technik vor, Leistungen und Waren nur gegen Vorauszahlung oder Barzahlung zu liefern, bzw. auszuhändigen. Bei einer Bestellung mit Warenwert unter 10.00 Franken wird ein Kleinmengenzuschlag von 5.00 Franken erhoben.

Gewährleistung

Frei Technik erbringt alle betrieblichen Leistungen (incl. selbst hergestellter Produkte) mit grosser Sorgfalt und liefert sie in einwandfreier Qualität aus.

Mängel an gelieferten Produkten und/oder Leistung behandelt Frei Technik entsprechend den gültigen Bestimmungen des OR bzw. den Vorschriften des Podukthaftpflichtgesetzes.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die Frei Technik nicht zu verantworten hat, wie z.B. natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Käufer die von Frei Technik hergestellten Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert die Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber Frei Technik,seinen Käufern und gegenüber Dritten haftbar.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Rechnungsbetrages bleibt jede Lieferung im Eigentum von Frei Technik. Dies unabhängig davon, ob der Kunde Teile aus seinem Eigentum zur Verarbeitung an Frei Technik geliefert hat oder nicht. Der Kunde erklärt sich mit einem entsprechenden Eintrag in das Eigentumsvor-behaltsregister beim Betreibungsamt an seinem Wohnort auf seine Kosten durch Frei Technik einverstanden.

Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Gerichtsstand

Alle Einzelverträge, Sammelverträge und diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht.

Frei Technik und der Käufer werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung von Arbeiten durch Frei Technik ergeben, auf gütlichem Weg beizulegen.

Der Gerichtsstand ist Bischofszell TG